KRANKENTAGEGELD
DAMIT BEI KRANKHEIT DAS NETTOEINKOMMEN PASST
Wenn Sie über die gesetzliche und tarifvertragliche Lohnfortzahlung hinaus erkrankt sind, verlieren Sie Ihren Anspruch auf volles Gehalt. Bei Bezug von Krankengeld kann es gegenüber dem regulären Einkommen dann schnell zu einer schmerzlichen Lücke kommen.
Die Krankentagegeldversicherung sichert Sie gegen Verdienstausfälle bei längerer Krankheit ab. So halten Sie auch im Krankheitsfall den gewohnten Lebensstandard für sich und gegebenenfalls Ihre Familie.
LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Lassen Sie eine längere Erkrankung nicht zur Gefahr für Ihre finanzielle Existenz werden. Unser Krankentagegeldtarif versichert Ihnen die Lücke im Nettoeinkommen.
- Absicherung Ihrer Einkommenslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung bis zum Nettoverdienst
- keine Gesundheitsprüfung bei Absicherung einer Leistung von bis zu 30 EUR je Tag (900 EUR je Monat)
- privat Krankenversicherte können ihre bereits versicherte Leistung aufstocken
- Keine erneute Karenzzeit bei Wiederauftreten derselben Krankheit innerhalb von 26 Wochen, wenn bereits Tagegeld gezahlt wurde
- Leistungen auch während Kur-/ Sanatoriumsbehandlung im Verlauf der Arbeitsunfähigkeit
- Die Leistungen werden bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erbracht
- Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage
- Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung sind steuer- und sozialabgebenfrei
GUT ZU WISSEN…
... Versorgung in den ersten 6 Wochen
Nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes haben Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf 6 Wochen (42 Tage) Gehaltsfortzahlung.
... Besonderheit bei Empfängern von Zulagen
Eine Lücke zum normalen Nettogehalt kann dann entstehen, wenn normalerweise Zulagen (z. B. Schichtzulagen) gewährt werden. Diese häufig steuer- und sozialversicherungsfrei gewährten Zulagen müssen bei der Gehaltsfortzahlung versteuert und evtl. sozialversichert werden - so dass netto weniger zur Verfügung steht.
... Versorgung ab der 7. Woche für gesetzlich Versicherte
Endet die Gehaltsfortzahlung erhalten gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse „Krankengeld". Dieses beträgt höchstens 90% des Nettoeinkommens und ist begrenzt: maximal kann es im Jahr 2015 2.887,50 EUR je Monat betragen (96,25 EUR je Tag). Dabei ist zu beachten, dass von diesem Betrag ca. 12 % Sozialabgaben abgeführt werden – netto verbleiben im längeren Krankheitsfall maximal 84,50 EUR je Tag bzw. 2.535,00 EUR je Monat.
Auch hier gilt: Empfänger von Zulagen haben eine noch größere Lücke zum normalen Nettogehalt.
BESONDEREN VEREINBARUNG DER OETKER-GRUPPE
Vorteile für Sie als Mitarbeiter/in:
- Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung
- Bei Zahntarif Verzicht auf Angabe zu fehlenden Zähnen
- Verzicht auf die Einhaltung von Wartezeiten
- Mitversicherung bereits bestehender Vorerkrankungen
- Weiterversicherung zu unveränderten Konditionen für alle versicherten Personen bei Ausscheiden aus der Oetker-Gruppe.
- Freie Tarifwahl und Tarifzusammensetzung (keine vorkonfektionierten Pakete)
- Sie selbst sind Versicherungsnehmer/in, somit weder Datenaustausch oder Antragsabwicklung über der Arbeitgeber
Vorteil für Ihre Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner/in, Kinder):
- Kurzantrag mit nur 3 Gesundheitsfragen
- Freie Tarifwahl und Tarifzusammensetzung (Ausnahme Krankentagegeld)