AMBULANTE ZUSATZVERSICHERUNG

SCHUTZ VOR HOHEN ZUZAHLUNGEN

Ob Arzneimittel, Sehhilfen, Naturheilverfahren oder wichtige Vorsorgeuntersuchungen – befreien Sie sich mit unserer ambulanten Krankenzusatzversicherung von teuren Zuzahlungen oder Eigenleistungen, die Sie sonst aus eigener Tasche zahlen müssten.

LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Die von uns angebotene ambulante Zusatzversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor Zuzahlungen und leistet für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren, die in der Regel nicht zum Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen zählen.

  • Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen für Verbandsmittel, Arzneimittel, Heilmittel (z.B. Massagen) und Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte)
  • Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen zu von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigte ambulante Transporte
  • Erstattung von Sehhilfen bis zu 120 EUR pro Jahr
  • 80 %ige Erstattung bei Behandlung durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren durch Ärzte inkl. Arzneien bis zu 1.000 EUR pro Jahr

Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen wird ein Teil der Beiträge zurückerstattet:

  • 3 Monatsbeiträge für ein leistungsfreies Kalenderjahr
  • 4 Monatsbeiträge für zwei aufeinander folgende leistungsfreie Kalenderjahre
  • 5 Monatsbeiträge für drei aufeinander folgende leistungsfreie Kalenderjahre

DAS BESONDERE PLUS FÜR STABILE BEITRÄGE AB 65 – DIE „BEITRAGSBREMSE“

Diese Zusatzversicherung erhalten Sie wahlweise als besonders preiswert kalkulierte Gruppenversicherung ohne Alterungsrückstellungen oder individuell auf Ihr persönliches Alter kalkuliert mit Beitragsrückstellungen für das Alter. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nach Abschluss der Versicherung keine Alterssprünge in den Prämien mehr erwarten müssen. Normale Beitragssteigerungen aufgrund des inflationären Prämienausgleichs ausgenommen, behalten Sie die einmal vereinbarte Prämie über die gesamte Laufzeit.

PROFITIEREN SIE VON DER BESONDEREN VEREINBARUNG DER OETKER-GRUPPE

Vorteile für Sie als Mitarbeiter/in:

  • Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung
  • Bei Zahntarif Verzicht auf Angabe zu fehlenden Zähnen
  • Verzicht auf die Einhaltung von Wartezeiten
  • Mitversicherung bereits bestehender Vorerkrankungen
  • Weiterversicherung zu unveränderten Konditionen für alle versicherten Personen bei Ausscheiden aus der Oetker-Gruppe.
  • Freie Tarifwahl und Tarifzusammensetzung (keine vorkonfektionierten Pakete)
  • Sie selbst sind Versicherungsnehmer/in, somit weder Datenaustausch oder Antragsabwicklung über der Arbeitgeber

Vorteil für Ihre Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner/in, Kinder):

  • Kurzantrag mit nur 3 Gesundheitsfragen
  • Freie Tarifwahl und Tarifzusammensetzung (Ausnahme Krankentagegeld)

Detaillierte Tarifbedingungen

Detaillierte Tarifbedingungen mit „Beitragsbremse"

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