EU-Nachhaltigkeitsregulierung – Sustainable Finance/ESG: Vorerst keine Berücksichtigung nach nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Im Rahmen der Beratung zu Finanzprodukten werden die wichtigsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einbezogen. Bei der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir daher die von den Versicherern zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund der teilweise noch rudimentären Informationen ggf. noch nicht umfassend erfolgen.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen erkennbaren Vor- bzw. Nachteil für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Stand: 8.3.2021