Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Produktauswahl ein, soweit uns hierzu geeignete Informationen der Versicherungsunternehmen und Produktgeber zur Verfügung stehen.
Als Nachhaltigkeitsrisiko gilt ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnte.
Im Rahmen der Beratung berücksichtigen wir die vom jeweiligen Produktgeber zur Verfügung gestellten Informationen. Eine darüber hinausgehende eigene Bewertung oder Klassifizierung der Versicherungsanlageprodukte nehmen wir nicht vor. Die Beurteilung erfolgt neben weiteren Kriterien wie den individuellen Zielen und Bedürfnissen, der Risikobereitschaft, der finanziellen Situation sowie den Kenntnissen und Erfahrungen der Kundin oder des Kunden.
Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nach den verfügbaren Produktinformationen Auswirkungen auf die Rendite eines Versicherungsanlageproduktes haben können, werden diese im Rahmen der Produktauswahl angemessen berücksichtigt.
Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Schuster Versicherungsmakler GmbH berücksichtigt bei ihrer Versicherungsberatung derzeit nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/2088.
Grund hierfür ist, dass die von den Versicherungsunternehmen und Produktgebern bereitgestellten Informationen gegenwärtig noch nicht für sämtliche relevanten Versicherungsanlageprodukte in einem einheitlichen, hinreichend vergleichbaren und belastbaren Umfang vorliegen. Eine systematische und nachvollziehbare Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ist daher derzeit nicht möglich.
Eine Einführung der Berücksichtigung zu einem bestimmten Zeitpunkt ist aktuell nicht vorgesehen. Wir überprüfen jedoch regelmäßig die Verfügbarkeit und Qualität der erforderlichen Informationen sowie die Entwicklung des Marktangebotes. Sollte künftig eine hinreichend belastbare und vergleichbare Datengrundlage vorliegen, werden wir erneut prüfen, ob die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Beratung berücksichtigt werden können. Diese Erklärung wird in diesem Fall entsprechend aktualisiert.
Davon unabhängig werden bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten die gesetzlich vorgesehenen Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundin oder des Kunden abgefragt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei der Produktauswahl berücksichtigt. Grundlage hierfür sind die jeweils aktuellen Informationen der Versicherungsunternehmen und Produktgeber.
Vergütungspolitik
Unsere Vergütungspolitik steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Die Vergütung für die Vermittlung eines Versicherungsproduktes wird nicht davon abhängig gemacht, ob oder in welchem Umfang das Produkt ökologische oder soziale Merkmale berücksichtigt.
Unsere Vergütungsstruktur setzt keine Anreize, ein bestimmtes Versicherungsanlageprodukt allein aufgrund einer höheren Vergütung zu empfehlen. Maßgeblich für die Beratung und Produktempfehlung sind die gesetzlichen Vorgaben sowie die individuellen Wünsche, Ziele und Bedürfnisse der Kundin oder des Kunden.
Stand: September 2026