Wenn Sie über die gesetzliche und tarifvertragliche Lohnfortzahlung hinaus erkrankt sind, verlieren Sie Ihren Anspruch auf volles Gehalt. Bei Bezug von Krankengeld kann es gegenüber dem regulären Einkommen dann schnell zu einer schmerzlichen Lücke kommen.
Die Krankentagegeldversicherung sichert Sie gegen Verdienstausfälle bei längerer Krankheit ab. So halten Sie auch im Krankheitsfall den gewohnten Lebensstandard für sich und gegebenenfalls Ihre Familie.
Lassen Sie eine längere Erkrankung nicht zur Gefahr für Ihre finanzielle Existenz werden. Unser Krankentagegeldtarif versichert Ihnen die Lücke im Nettoeinkommen.
Nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes haben Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf 6 Wochen (42 Tage) Gehaltsfortzahlung, sofern ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung keine verlängernde Regelungen vorsehen.
Eine Lücke zum normalen Nettogehalt kann dann entstehen, wenn normalerweise Zulagen (z. B. Schichtzulagen) gewährt werden. Diese häufig steuer- und sozialversicherungsfrei gewährten Zulagen müssen bei der Gehaltsfortzahlung versteuert und evtl. sozialversichert werden - so dass netto weniger zur Verfügung steht.
Endet die Gehaltsfortzahlung erhalten gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse „Krankengeld". Dieses beträgt höchstens 90% des Nettoeinkommens und ist darüber hinaus durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Empfänger von Zulagen haben eine noch größere Lücke zum normalen Nettogehalt.
Vorteile für Sie als Mitarbeiter/in:
Kurzantrag mit nur 3 Gesundheitsfragen
Freie Tarifwahl und Tarifzusammensetzung
(Ausnahme Krankentagegeld)
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